Die Fragenenanzahl beträgt neu 297 (alt 312). Es gibt nur noch Fragen im Multiple-Choice System, Lückentexte entfallen. Die Unterteilung in Haupt- und Zusatzfrage gibt es - so wie schon bisher - nicht. Die Vorrangbeispiele wurden auf das bewährte System des Moduls GW (vergleichbar der Theorieprüfung der Klasse B) umgestellt. Komplexe Fragen wurden klarer formuliert und einige Fragen inaktiv gesetzt.
Prüfungsumfang: 40 Fragen (alt 45). Davon müssen 80% (=32 Fragen) richtig beantwortet werden, um ein positives Ergebnis zu erzielen. Mögliche maximale Prüfungszeit: 30 Minuten (alt 60 Minuten), so wie bei den anderen Modulen auch.
Quelle: WKO
Künftig werden Behörden ermächtigt, das Rechtsabbiegen von Fahrrädern bei Rot nicht generell, sondern nur bei sicherer Verkehrslage zuzulassen. Der Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern wird mit mindestens 1,5m im Ort und mind. 2m außerhalb des Ortsgebietes präzisiert. Bei Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren wird das Nebeneinanderfahren gesetzlich erlaubt. Die Regelungen der kommenden 33. StVO-Novelle sollen die Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs im Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmern erhöhen. Im Fokus stehen auch neue Regelungen zum Verhalten von Fahrzeuglenkern bei Straßenbahn- und Bushaltestellen. Nur bei geschlossenen Türen des Verkehrsmittels ist ein Vorbeifahren zulässig. Vor Schulen können neu Schulstraßen eingerichtet werden, in denen künftig temporäre Fahrverbote (zu Schulbeginnzeiten) mit entsprechenden Ausnahmen erlassen werden dürfen. Nach Inkrafttreten dieser Novelle im Herbst 2022 werden die Theoriefragen an die Änderungen angepasst.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Bei der Verlängerung befristeter Führerscheine fallen künftig auch bei den Klassen A, B und F keine Gebühren mehr für die Verwaltung an, sofern die Befristung aus gesundheitlichen Gründen besteht. Die Kosten für das ärztliche Gutachten bei Wiederholungsuntersuchungen für Verlängerungen von € 30,00 bleiben unverändert bestehen. Bezahlt werden müssen künftig weiters nur noch € 12,40 für die Herstellung der Karte neben den Kosten für ärztliche Gutachten. Bei den Großklassen LKW und Bussen bestand bisher schon eine Befreiung von den Verwaltungsgebühren. Personen mit befristeten Lenkberechtigungen mussten bisher für jede Verlängerung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch Verfahrenskosten in der Höhe von € 49,50 bezahlen (Ersparnis € 37,10).
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
In Bezug auf den Umgang mit ukrainischen Führerscheinen in Österreich dürfen wir auf folgendes PDF verweisen.
Sind Führerscheine oder Fahrerqualifizierungsnachweise in der Zeit vom 1. September 2020 abgelaufen oder würden diese bis 30. April 2021 ihre Gültigkeit verlieren, bleiben diese Bescheinigungen ab Ablaufdatum im jeweiligen Dokument (Führerschein, Fahrerqualifizierungsnachweis) um weitere 7 Monate aufrecht. Die EU-Kommission hat damit eine Nachfolgeregelung zu einer Verordnung unterbreitet, mit der aufgrund der andauernden Covid 19 Pandemie als befristete Maßnahme ua Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise, die bereits bis 31. August 2020 abgelaufen sind, um sieben Monate verlängert werden. Nun sind die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament am Zug.
In letzter Zeit wurden vermehrt technisch hochwertige Schummelversuche festgestellt, die mit einer negativen Beurteilung des Prüfungsantritts und einer Sperrfrist von 9 Monaten für den nächsten Antritt sanktioniert werden.
Das "Schwarzfahren", früher nicht gänzlich unüblich, ist mittlerweile die große Ausnahme. Damit kommt es immer öfter vor, dass sechs Fahrlektionen vor Erteilung der Übungsfahrtenbewilligung sehr knapp bemessen sind, wenn man die Ausbildungswerber guten Gewissens ihren Begleitern anvertrauen soll.
Daher können nun bei der Ausbildung mit Übungsfahrten bis zu zwei Unterrichtseinheiten aus dem Ausbildungsteil nach den privaten 1.000 km in die Grundausbildung verschoben werden (d.h. bei Bedarf 8 statt bisher 6 Fahrstunden vor den 1000 km für Anmeldungen ab 01.12.2019)
Quelle: BOS
Seit Inkrafttreten der 19. FSG-Novelle wird das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt geahndet. Bisher hat die Rettungsgasse - da oft missachtet - keine Zeitersparnis gebracht. Um das Bewusstsein bei der Rettungsgasse zu heben, wird ein diesbezüglicher Verstoß nun strenger sanktioniert. Bei mehrspurigen Fahrzeugen genügt das bloße Befahren der Rettungsgasse für die Vornahme einer Vormerkung, bei einspurigen Fahrzeugen muss eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen gegeben sein.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Seit 1. April 2019 gelten für Radfahrer neue Verkehrsregeln. Neu sind vor allem die Vorrangregeln und das Reißverschlusssystem, d.h. Radfahrer, die parallel zum Fließverkehr fahren, haben Vorrang gegenüber rechtsabbiegenden Autos. Nach dem Ende eines Radweges auf der Fahrbahn erhalten Radfahrer Vorfahrt und dürfen sich vor Autos einordnen, wenn sie weiter vorne im Fließverkehr sind. Gehsteige und Gehwege sind für Radfahrer tabu (Ausnahme: Querung auf Zebrastreifen mit seitlichen weißen Quadern = sog. gemeinsamer Geh- und Radweg). Radfahrerausweise können bereits ab 9 Jahren (statt bisher 10) erworben werden.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
E-Scooter und E-Roller liegen immer mehr im Trend. Während jedoch E-Scooter für eine Nutzung außerhalb der Fahrbahn, d.h. z.B. am Gehsteig, vorgesehen sind, gelten E-Roller als Fahrräder. Die Unterscheidung wird folgendermaßen definiert:
E-Scooter: Reifendurchmesser bis 30 cm, Bauartgeschwindigkeit bis 5km/h
E-Roller: Reifendurchmesser mehr als 30 cm, Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h (bei max. Motorleistung von 600 Watt)
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Nach der großen Relaunch von 1900 Fragen für A und B vor einigen Jahren, wurden ab 01.06.2019 auch die Fragen für LKW, Bus und Traktor aktualisiert.
Achtung - seit 01.06.2019 ist kein Muliple Choice Test auf Türkisch mehr möglich!!
Die anderen Übersetzungen für die Theoriefragen der Klassen C, D, E und F sind bereits abgeschlossen (also Englisch, Slowenisch, Kroatisch). Die bisher getrennten Module C1 und C sowie D1 und D werden zusammengeführt. Der neue Fragenkatalog umfasst für Modul C+C1 618 Fragen, für Modul D+D1 522 Fragen, für Modul E 376 Fragen und für Modul F 394 Fragen.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
In Österreich wird die Mopedprüfung seit 01.03.2019 am Computer durchgeführt. Die neue Mopedprüfung umfasst 45 Fragen (35 allgemeine Fragen sowie 10 mopedspezifische), wobei davon 80 Prozent, also 36 Fragen, für ein positives Ergebnis richtig beantwortet werden müssen. Die Prüfungsdauer beträgt 60 Minuten.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Mit 414 Verkehrstoten in Österreich im Jahr 2017 wurde der bisher niedrigste Wert ausgewiesen. Zudem gab es weniger Straßenverkehrsunfälle und Verletzte als im Jahr davor. Drei Viertel aller Verkehrstoten (hauptsächlich Männer) wurden auf Freilandstraßen (auf höheren Geschwindigkeitsniveaus) verzeichnet, obwohl sich der Großteil der Unfälle im Ortsgebiet ereignete. Etwa ein Drittel sind Alleinunfälle (ohne weitere Unfallbeteiligte), wobei als Hauptunfallursachen nicht angepasste Geschwindigkeit und Unachtsamkeit bzw. Ablenkung gesehen werden.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Jeder Führerscheinneuling - außer Personen, die die Klasse AM oder F erwerben - erhält den Führerschein auf Probe.
Die Probezeit beginnt mit der erstmaligen Erteilung einer Lenkberechtigung (Ausstellungsdatum) und dauert 3 Jahre, es sei denn, eine Probezeitverlängerung wird angeordnet.
Für L17-Lenkberechtigungen gilt, dass die Probezeit bis zum 21. Geburtstag dauert.
Auch Besitzer einer ausländischen Lenkberechtigung unterliegen der Probezeit, wenn sie ihren Hauptwohnsitz innerhalb von 3 Jahren nach der erstmaligen Erteilung der Lenkberechtigung nach Österreich verlegt haben.
In der Probezeit werden schwere Verstöße, die beim Lenken eines Kraftfahrzeuges begangen wurden, immer auch durch Anordnung einer Nachschulung und durch die Verlängerung der Probezeit um ein Jahr geahndet. Hat ein Lenker bereits drei Probezeitverlängerungen und folgt ein vierter Verstoß innerhalb der verlängerten Probezeit, dann wird ihm die Lenkberechtigung entzogen. Die Probezeitverlängerung wird in den Führerschein eingetragen. Der alte Schein ist abzugeben und wird durch einen neuen mit der Dauer der Probezeit ersetzt.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Historische Fahrzeuge erhalten ab 20.05.2018 eine rote Begutachtungsplakette, falls sie nicht zur ständigen Verwendung bestimmt sind und das Baujahr vor 1955 liegt oder das Fahrzeug älter als 30 Jahre ist. (sofern in BMVIT-Liste enthalten).
Das Standardpickerl (weiß) bleibt, das "grüne" wird abgeschafft und das "blaue Pickerl" (für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb) wird nicht umgesetzt.
Historische Fahrzeuge erhalten optional auch kleinere Kennzeichen:
Quelle: KFV
Die 18. FSG-Novelle führte einen neuen Führerschein-Code 120 mit 1. März 2017 ein. Der Code 120 sieht einen abweichenden Umfang der Lenkberechtigung B für bestimmte Elektrofahrzeuge vor. Damit umfasst die Klasse B auch Kraftwagen, deren höchstzulässige Gesamtmasse mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 4250 kg beträgt. Die Fahrzeuge müssen außerdem elektrisch angetrieben werden, für den Gütertransport eingesetzt werden und es dürfen mit diesem Kraftwagen keine Anhänger gezogen werden. Die Inhalte der Ausbildung im Ausmaß von 5 UE sind: Fahreigenschaften, Beschleunigung von E-Autos, Rekuperation, Ladung von Batterien, Partnerkunde.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Seit 1. Dezember 2017 gibt es die Möglichkeit, die Autobahnvignette auch digital zu nutzen. Sie kann im Webshop der ASFINAG erworben werden. Gemäß der Europäischen Richtlinie für Konsumentenschutz können Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf der Digitalen Vignette zurücktreten. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Da der Rücktritt neben einer E-Mail auch per Post möglich ist, werden hier weitere drei Tage für einen möglichen Postweg bis zum Einlangen bei der ASFINAG berücksichtigt. Somit ist die Digitale Vignette ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und berechtigt erst ab dann zur Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich. Wenn Sie am 1. Februar 2018 eine Digitale Vignette über den ASFINAG-Webshop oder die App kaufen, dann ist diese Vignette frühestens am 19. Februar 2018 gültig. Für Unternehmer gilt dieses Rücktrittsrecht nicht.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen
Tipp: Bei Wechselkennzeichen brauchen Sie somit nur 1 digitale Vignette!
Beim begleitenden Fahren ist keine Nachtfahrt mehr erforderlich.
Wenn Übungsfahrten (L 1000 km) gemäß § 122 KFG absolviert werden, so muss keine Nachtfahrt im Rahmen der Fahrschulausbildung durchgeführt werden. Wenn ergänzend zur Vollausbildung in der Fahrschule ein Antrag gemäß § 122 KFG gestellt wird, entfällt ebenfalls die Nachtfahrt, auch wenn 1000 km nicht vollständig gefahren werden (mind. 18 Fahrstunden in der Fahrschule sind Pflicht).
Bei L-17 (3000 km) gemäß FSG ist, wie bisher, weiterhin keine Nachtfahrt vorgeschrieben.
Quelle: 21.10.2016 Fachverband der Fahrschulen
Aktuell ist für Lenker von mehrspurigen Kraftfahrzeugen gesetzlich nur eine Weste für den Lenker vorgeschrieben. Der ÖAMTC empfiehlt aber im Sinne der Sicherheit aller Autoinsassen, für jeden Passagier eine Schutzweste griffbereit mitzuführen. Das KFG besagt, dass die Warnweste auf Freilandstraßen dann getragen werden muss, wenn auch ein Pannendreieck aufzustellen ist, auf Autobahnen oder Autostraßen immer.
Quelle: ÖAMTC
Seit 1. März 2006 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Bestehende Papierführerscheine können – müssen aber nicht – umgetauscht werden. Alle Papier- und Scheckkartenführerscheine für die Klassen A (Motorrad) und B (PKW), die bis 18. Jänner 2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 18. Jänner 2033 gültig. Voraussetzung ist, dass Namen und Daten im Führerschein noch lesbar sind und die/der Betreffende auf dem Foto eindeutig erkennbar ist.
Scheckkartenführerscheine, die ab 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden, sind - vergleichbar mit den Reisepässen - für die Dauer von 15 Jahren befristet. Die Befristung soll dazu beitragen, dass das Foto im Führerschein dem gegenwärtigen Aussehen der/des Betreffenden entspricht und sie/ihn eindeutig erkennen lässt.
Ärztliche Untersuchungen oder Fahrprüfungen werden anlässlich der Fristverlängerung nicht vorgenommen.
Seit 1. April 2017 sind für emissionsfreie Fahrzeuge mit reinem Elektro- oder Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb weiße Tafeln mit grüner Schrift vorgesehen. Auch für emissionsfreie Motorfahrräder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge gibt es neue Kennzeichentafeln mit grüner Umrandung.
Quelle: CLAX Fachverlag
Seit 1. September 2017 gibt es alternativ zu einem Entzug der Lenkberechtigung B nach einem Alkoholdelikt ab 1,2 Promille die Möglichkeit zur Verwendung der Alkoholwegfahrsperre. Hier lässt sich der Motor erst nach bestandener Atemprobe starten. Diese freiwillige Alternative kann ab Hälfte der Entzugsdauer beantragt werden, es wird der Code 69 im Führerschein eingetragen. Der Versuch hat den Vorteil: Mitarbeiter stehen der Firma früher für Dienstfahrten zur Verfügung.
Quelle: FV Fahrschulen
Diese Zusatztafel unter dem Zeichen "Halten und Parken verboten" zeigt an, dass das Halte- und Parkverbot nicht für ein Elektrofahrzeug während des Ladevorgangs gilt.
Quelle: CLAX Fachverlag