Welches Gewichtsverhältnis ist zwischen Zugfahrzeug und Anhänger vorgeschrieben?
Das Ziehen von Anhängern mit Auflaufbremse ist nur zulässig, wenn das momentane Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt. Bei geländegängigen PKW's, Kombi's oder LKW's ist das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichts maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast vermerkt ist.
Grundvoraussetzungen zum B-Schein
Prüfung
Die Ausbildung darf frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag beginnen (Ausnahme L17), nach zumindest 14 Tagen und dem vollständig absolvierten Theoriekurs darfst du dann zur Computerprüfung antreten.
Der Multiple-Choice-Test am PC findet jeden zweiten Montag um 13.00 Uhr bei uns in der Fahrschule statt. Du hast 60 Minuten (30 Minuten pro Modul) Zeit, um die 80 Fragen, die per Zufallsgenerator für jeden Prüfling individuell ausgewählt werden, zu beantworten. Es sind für das Modul GW 1096 Fragen und für das Modul B 386 Fragen zu lernen.
Die Theorieprüfung ist 18 Monate gültig!
Die praktische Fahrprüfung kann erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr abgelegt werden. Dabei musst du dich folgenden Anforderungen stellen:
An den Prüfungstagen deinen Lichtbildausweis nicht vergessen!
Drei mögliche Wege zum B-Schein
ZUR INFO: Eine Fahreinheit hat laut Führerscheingesetz 50 Minuten zu dauern. Leider ist das nicht überall so. Darum bitte auch bei Preisvergleichen mit anderen Fahrschulen nachfragen.
Vollausbildung
Bei der Vollausbildung sind 32 Theorieeinheiten sowie seit 01.12.2016 mindestens 18 Fahreinheiten vorgeschrieben. Der Ablauf der Ausbildung sieht folgendermaßen aus: Die Vorschulung beträgt 3 Lektionen, die Grundschulung ebenfalls. Der Umfang der Hauptschulung ist von deinem Geschick abhängig, hat aber zumindest 6 Lektionen zu betragen. Das heißt in der Praxis, dass – je nach Können und Fortschritt – individuell auf deine Anforderungen und Bedürfnisse eingegangen wird. Abschließend fährst du noch 5 Lektionen Perfektionsschulung und 1 Lektion Prüfungsvorbereitung.
Mehrphasenausbildung:
Zwischen 3. und 4. Monat nach Führerscheinerhalt ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 4. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining und zwischen 7. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn die komplette Ausbildung abgeschlossen ist, kannst du zur praktischen Prüfung antreten. Die Theorieprüfung kannst du allerdings sofort nach absolviertem Kurs ablegen. Bei der praktischen Prüfung kannst du wählen, ob du diese mit dem Fahrschulauto oder mit dem Privatauto machen möchtest. Für das Privatauto gelten bei der Prüfung folgende Anforderungen:
Mehrphasenausbildung:
Zwischen 3. und 4. Monat nach Führerscheinerhalt ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 4. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining und zwischen 7. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.
L17-Ausbildung (Vorgezogene Lenkberechtigung)
Das Ansuchen zur L17-Ausbildung kann bereits mit 15 1/2 Jahren gestellt werden. Du benötigst für die Mindestschulung
Die Probezeit bei L17-Führerscheinbesitzer/innen dauert mind. bis zum 21. Geburtstag, seit 01.07.2017 allerdings mind. 3 Jahre!!
In folgenden Ländern wird dein L17-Führerschein anerkannt: Deutschland (seit 05.07.2012), Dänemark, Großbritannien und Nordirland.
Wichtig:
Ausbildungsfahrten sind nur in Österreich erlaubt, dabei gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen! Das Ziehen von Anhängern ist erlaubt (Anhängerbestimmungen beachten!!).
Mehrphasenausbildung:
Zwischen 4. und 9. Monat nach Führerscheinerhalt ist ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining, zwischen 7. und 12. Monat eine Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.
Neue Bestimmungen seit 19.01.2013
Die L17 Ausbildung darf in Theorie und Praxis schon ab 15 1/2 begonnen werden. Damit kann die Theorieprüfung für L17 und falls du machst A1 (125 ccm) gleichzeitig abgelegt werden.
Die Fahrprüfung für die Klasse A 1 darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden, die Fahrprüfung für die Klasse B am 17. Geburtstag.
Die Computerprüfung ist gleich nach dem abgeschlossenen Theoriekurs möglich.