PKW

Was darf ich mit der Führerscheinklasse B lenken?

  • Kraftwagen mit bis zu 3500 kg höchstzulässigem Gesamtgewicht mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen (außer dem Lenkerplatz).
  • Kraftfahrzeuge mit drei Rädern (mehr als 15 KW Leistung), wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat (Lenkberechtigung gilt nur für Österreich)
Welche leichten Anhänger darf man mit dieser Klasse lenken?
Kraftwagen der Klasse B mit leichten ungebremsten Anhängern (=bis 750 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht), wenn das um 75 kg erhöhte Eigengewicht des Zugfahrzeuges mehr als doppelt so groß ist als das momentane Gesamtgewicht des Anhängers.
Welche schweren Anhänger darf man mit dieser Klasse lenken?
Kraftwagen der Klasse B mit schweren Anhängern, wenn die Summe der höchst zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge höchstens 3500 kg beträgt.

Welches Gewichtsverhältnis ist zwischen Zugfahrzeug und Anhänger vorgeschrieben?
Das Ziehen von Anhängern mit Auflaufbremse  ist nur zulässig, wenn das momentane Gesamtgewicht des Anhängers weder das höchst zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges noch den bei der Genehmigung festgesetzten (und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen) Wert übersteigt. Bei geländegängigen PKW's, Kombi's oder LKW's ist das 1,5-fache des höchst zulässigen Gesamtgewichts maßgebend, wenn in der Zulassungsbescheinigung keine geringere Anhängelast vermerkt ist.

 

Grundvoraussetzungen zum B-Schein

  • Du musst mindestens 17,5 Jahre sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können (Ausnahme L17).
  • Erste Hilfe Kurs
  • Ärztliche Untersuchung
  • Verkehrszuverlässigkeit (wird von der Behörde überprüft)

 

Prüfung

Die Ausbildung darf frühestens sechs Monate vor dem 18. Geburtstag beginnen (Ausnahme L17), nach zumindest 14 Tagen und dem vollständig absolvierten Theoriekurs darfst du dann zur Computerprüfung antreten.

Der Multiple-Choice-Test am PC findet jeden zweiten Montag um 13.00 Uhr bei uns in der Fahrschule statt. Du hast 60 Minuten (30 Minuten pro Modul) Zeit, um die 80 Fragen, die per Zufallsgenerator für jeden Prüfling individuell ausgewählt werden, zu beantworten. Es sind für das Modul GW 1096 Fragen und für das Modul B 386 Fragen zu lernen.

Die Theorieprüfung ist 18 Monate gültig!

Die praktische Fahrprüfung kann erst mit dem vollendeten 18. Lebensjahr abgelegt werden. Dabei musst du dich folgenden Anforderungen stellen:

  • Langsamfahrübungen (Parallel parken, umkehren, rückwärts in Garage)
  • Fahrzeugcheck
  • Prüfungsfahrt 25 Minuten (gesamt 40 Minuten)

An den Prüfungstagen deinen Lichtbildausweis nicht vergessen!

 

Drei mögliche Wege zum B-Schein

  • Vollausbildung
  • Duale Ausbildung (L-Taferl)
  • L 17-Ausbildung

ZUR INFO: Eine Fahreinheit hat laut Führerscheingesetz 50 Minuten zu dauern. Leider ist das nicht überall so. Darum bitte auch bei Preisvergleichen mit anderen Fahrschulen nachfragen.

Vollausbildung

Bei der Vollausbildung sind 32 Theorieeinheiten sowie seit 01.12.2016 mindestens 18  Fahreinheiten vorgeschrieben. Der Ablauf der Ausbildung sieht folgendermaßen aus: Die Vorschulung beträgt 3 Lektionen, die Grundschulung ebenfalls. Der Umfang der Hauptschulung ist von deinem Geschick abhängig, hat aber zumindest 6 Lektionen zu betragen. Das heißt in der Praxis, dass – je nach Können und Fortschritt – individuell auf deine Anforderungen und Bedürfnisse eingegangen wird. Abschließend fährst du noch 5 Lektionen Perfektionsschulung und 1 Lektion Prüfungsvorbereitung.

Mehrphasenausbildung:
Zwischen 3. und 4. Monat nach Führerscheinerhalt ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 4. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining und zwischen 7. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.

Duale Ausbildung (L-Taferl)
Für die Ausbildung mit einem Übungstaferl gelten seit 01.01.2006 folgende Bestimmungen:

Du benötigst für die Mindestschulung eine theoretische Schulung im Ausmaß von 8 Unterrichtseinheiten sowie mind. 6-8 Fahrstunden in der Fahrschule. Anschließend kommst du mit deiner Begleitperson zu einer theoretischen Einweisung zu uns in die Fahrschule.

Wenn dieser Teil abgeschlossen ist, können wir das Ansuchen auf Ü-Fahrt (max. 2 Begleiterpersonen möglich) inkl. aller notwendigen Dokumente bei der Behörde zur Überprüfung einreichen.

Deine Begleitperson ist verpflichtet mind. 1000 km (Fahrtenprotokoll) mit dir zu fahren. Dabei muss das Fahrzeug vorne und hinten mit L-Tafeln gekennzeichnet sein. Nach diesen 1000 Kilometern findet eine Beobachtungsfahrt in der Fahrschule statt. Vor der praktischen Prüfung absolvierst du noch die fehlenden 3 oder 5 Perfektionsstunden mit dem Fahrlehrer/in in der Fahrschule (in Summe 12 Fahrstunden).
                                           

Wenn die komplette Ausbildung abgeschlossen ist, kannst du zur praktischen Prüfung antreten. Die Theorieprüfung kannst du allerdings sofort nach absolviertem Kurs ablegen. Bei der praktischen Prüfung kannst du wählen, ob du diese mit dem Fahrschulauto oder mit dem Privatauto machen möchtest. Für das Privatauto gelten bei der Prüfung folgende Anforderungen:

  • Das Auto muss nach der § 57a-Begutachtung (Pickerl) verkehrstauglich sein.
  • Das Auto muss mind. 4 Türen haben.
  • Die Handbremse muss in der Mitte sein, wobei eine elektronische Handbremse erlaubt ist.

Mehrphasenausbildung:
Zwischen 3. und 4. Monat nach Führerscheinerhalt ist die erste Feedbackfahrt, zwischen 4. und 9. Monat ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining und zwischen 7. und 12. Monat die zweite Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.

 

L17-Ausbildung (Vorgezogene Lenkberechtigung)

Das Ansuchen zur L17-Ausbildung kann bereits mit 15 1/2 Jahren gestellt werden. Du benötigst für die Mindestschulung

  • mindestens 20 Theorielektionen Grundwissen für alle Klassen
  • mindestens 12 Theorielektionen Grundwissen mit dem Spezialwissen für die Klasse B
  • 12 Fahrstunden und eine Theorieeinweisung für dich und deinen Begleiter in der Fahrschule.
Wenn dieser Teil abgeschlossen ist, können wir das Ansuchen auf Ausbildungsfahrten (2 Begleiter möglich), das ärztliche Gutachten sowie die Mindestschulung bei der Behörde zur Überprüfung einreichen. Diese stellt dann den L17-Bescheid aus. Danach fährst du die ersten 1000 km mit deiner Begleitperson (Fahrtenprotokoll schreiben). Dabei muss das Ausbildungsfahrzeug vorne und hinten durch die L17-Schilder gekennzeichnet sein. Nach den ersten 1000 km erfolgt die 1. Überprüfungsfahrt mit einem Fahrlehrer/in, deiner Begleitperson und eigenem PKW, anschließend gibt es eine Nachbesprechung. Nach den nächsten 1000 km ist die 2. Überprüfungsfahrt (wie bei 1. ÜF) zu absolvieren. Wenn du die letzten 1000 km gefahren bist, folgt eine Perfektionsschulung (3 Einheiten), die dich dann optimal auf die Prüfung vorbereitet. Die Theorieprüfung kann man bereits nach absolviertem Kurs, die praktische Prüfung allerdings erst mit vollendetem 17. Lebensjahr abschließen. Bei der praktischen Prüfung kannst du wählen, ob du diese mit dem Fahrschulauto oder mit dem Privatauto machen möchtest. Für das Privatauto gelten bei der Prüfung folgende Anforderungen:
  • Das Auto muss nach der § 57a-Begutachtung (Pickerl) verkehrstauglich sein.
  • Das Auto muss mind. 4 Türen haben.
  • Die Handbremse muss in der Mitte sein, wobei eine elektronische Handbremse erlaubt ist.


Die Probezeit bei L17-Führerscheinbesitzer/innen dauert mind. bis zum 21. Geburtstag, seit 01.07.2017 allerdings mind. 3 Jahre!!

In folgenden Ländern wird dein L17-Führerschein anerkannt: Deutschland (seit 05.07.2012), Dänemark, Großbritannien und Nordirland.

 
Wichtig:
Ausbildungsfahrten sind nur in Österreich erlaubt, dabei gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen! Das Ziehen von Anhängern ist erlaubt (Anhängerbestimmungen beachten!!).

Mehrphasenausbildung:
Zwischen 4. und 9. Monat nach Führerscheinerhalt ist ein ganztägiges Fahrsicherheitstraining, zwischen 7. und 12. Monat eine Feedbackfahrt gesetzlich vorgeschrieben.

Neue Bestimmungen seit 19.01.2013

Die L17 Ausbildung darf in Theorie und Praxis schon ab 15 1/2 begonnen werden. Damit kann die Theorieprüfung für L17 und falls du machst A1 (125 ccm) gleichzeitig abgelegt werden.

Die Fahrprüfung für die Klasse A 1 darf frühestens am 16. Geburtstag absolviert werden, die Fahrprüfung für die Klasse B am 17. Geburtstag.

Die Computerprüfung ist gleich nach dem abgeschlossenen Theoriekurs möglich.


 

Fahrschule Preuner

Schallmooser Hauptstr. 23

5020 Salzburg

Österreich

 

Tel.: +43 (0)662-876236
Fax: +43 (0)662-876236-10
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