Neben einer theoretischen Ausbildung sind 8 Fahreinheiten vorgeschrieben.
Maßgebliche Änderungen seit 2013:
Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. (Die Führerscheine aller anderen Klassen werden auch nur mehr auf 15 Jahre befristet erteilt. Es ist aber kein ärztliches Gutachten vorgesehen).
Theorieprüfung:
Seit 19.01.13 werden bei einer Führerscheinausdehnung auf die "großen Führerscheinklassen" bei der Theorieprüfung keine allgemeine Fragen mehr gestellt. Der Lernaufwand wurde somit deutlich reduziert. Es sind für die Klasse C nur noch 618 Fragen zu lernen.
GRUNDQUALIFIKATION:
Betrifft nur LenkerInnen, welche ihre Lenkberechtigung gewerblich nutzen wollen.
Lenker von Kraftfahrzeugen, denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erstmals erteilt wurde/wird, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommision und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.
WEITERBILDUNG:
Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über 3,5 to hzG), die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.
Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden geteilt werden können. Für LenkerInnen, die ihre Lenkberechtigung der Klasse C vor dem 10.09.2009 erworben haben, beginnt die fünfjährige Frist ab dem 10.09.2009 und endet am 10.09.2014.
Um die Lenkberechtigung nach diesem Termin weiter gewerblich nutzen zu dürfen, müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle Teile der Weiterbildung absolviert und bei der zuständigen Behörde gemeldet sein.
Kurse und Prüfungstermine:
bei ermächtigten Ausbildungsstätten wie z. B. das Land Salzburg