LKW

 

Was darf ich mit der Führerscheinklasse C lenken?

  • Kraftwagen mit max. 8 Sitzplätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchstzulässigen Gesamtmasse von auch mehr als 3500 kg
  • Sonderkraftfahrzeuge

Neben einer theoretischen Ausbildung sind 8 Fahreinheiten vorgeschrieben.

 

Maßgebliche Änderungen seit 2013

  • Das Mindestalter für die Klassen C und CE wurde auf 21 Jahre angehoben. Wenn der Antragsteller Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises nach dem Güterbeförderungsgesetz ist oder den Lehrberuf "Berufskraftfahrer" erfolgreich abgeschlossen hat, beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Ebenfalls mit 18 Jahren gelenkt werden dürfen Fahrzeuge, die von den Streitkräften, dem Zivilschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften selbst oder unter Aufsicht verwendet werden.
  • Alle ab 19. Jänner 2013 erteilten Lenkberechtigungen C (C1) werden befristet erteilt: *Unter 60 Jahren: fünf Jahre      *Ab 60 Jahren: zwei Jahre

Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten erforderlich. (Die Führerscheine aller anderen Klassen werden auch nur mehr auf 15 Jahre befristet erteilt. Es ist aber kein ärztliches Gutachten vorgesehen).

 

Theorieprüfung:

Seit 19.01.13 werden bei einer Führerscheinausdehnung auf die "großen Führerscheinklassen" bei der Theorieprüfung keine allgemeine Fragen mehr gestellt. Der Lernaufwand wurde somit deutlich reduziert. Es sind für die Klasse C nur noch 618 Fragen zu lernen.

 

GRUNDQUALIFIKATION:

Betrifft nur LenkerInnen, welche ihre Lenkberechtigung gewerblich nutzen wollen.

Lenker von Kraftfahrzeugen, denen nach dem 9. September 2009 eine Lenkberechtigung für die Klassen C1 oder C erstmals erteilt wurde/wird, haben eine Grundqualifikation nachzuweisen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommision und einer praktischen Fahrprüfung erbracht.

WEITERBILDUNG:

Lenker von Kraftfahrzeugen (gewerbsmäßige Beförderung von Gütern über 3,5 to hzG), die Inhaber eines Fahrerqualifizierungsnachweises sind, müssen entweder alle fünf Jahre vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Fahrerqualifizierungsnachweises oder – wenn die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist – vor einer Wiederaufnahme der Tätigkeit eine Weiterbildung nachweisen.

Die Dauer der Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden geteilt werden können. Für LenkerInnen, die ihre Lenkberechtigung der Klasse C vor dem 10.09.2009 erworben haben, beginnt die fünfjährige Frist ab dem 10.09.2009 und endet am 10.09.2014.

Um die Lenkberechtigung nach diesem Termin weiter gewerblich nutzen zu dürfen, müssen bis zu diesem Zeitpunkt alle Teile der Weiterbildung absolviert und bei der zuständigen Behörde gemeldet sein.

Kurse und Prüfungstermine:

bei ermächtigten Ausbildungsstätten wie z. B. das Land Salzburg

 

Fahrschule Preuner

Schallmooser Hauptstr. 23

5020 Salzburg

Österreich

 

Tel.: +43 (0)662-876236
Fax: +43 (0)662-876236-10
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