Traktor


Was darf ich mit der Führerscheinklasse F lenken?
  • Zugmaschinen (50 km/h)
  • Motorkarren (50 km/h)
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
  • landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (50 km/h)
  • Transportkarren (50 km/h)
  • Einachszugmaschinen (25 km/h)
  • Sonderkraftfahrzeuge

Die Führerscheinklasse F umfasst auch die Führerscheinklasse AM! Es ist außerdem möglich, gleichzeitig mit dem Führerschein F auch mit der Ausbildung für die Klasse A1 und/oder der L17-Ausbildung zu beginnen.

Die F-Ausbildung kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 15 ½ Jahren beginnen. Neben dem theoretischen Teil muss auch ein praktisches Training im Ausmaß von 4 Fahrstunden absolviert werden. Mit 16 kannst du zur praktischen Prüfung antreten.

Voraussetzungen, damit die Klasse F bereits ab 16 Jahren erteilt werden kann:

  • Beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge
  • Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife (Führerscheinuntersuchung)
  • Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung

Ohne die oben genannten Einschränkungen kann die Klasse F erst ab 18 Jahren erworben werden.



 

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