Moped

                             

Was darf ich mit der Führerscheinklasse AM lenken?       

einspurige Mopeds/Mofas/Motorfahrräder:

  • Kraftfahrzeuge mit zwei Rädern
  • Mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
  • Mit einem Antriebsmotor, der, wenn er ein Hubkolbenmotor ist, einen Hubraum von höchstens 50 cm³ hat

Ebenfalls als Moped gelten:

  • Fahrräder mit Elektro-Hilfsmotor (E-Bikes, Pedelecs) über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit od. über 600 W Motorleistung
  • Elektrisch angetriebene Scooter über 25 km/h Bauartgeschwindigkeit od. über 600 W Motorleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit zwischen 11 bis 45 km/h

Ziehen von Anhängern

Lenker von ein- und mehrspurigen Mopeds dürfen einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten. Der Anhänger muss nicht zum Verkehr zugelassen sein.

 

Änderungen bei der Mopedausbildung:

  • Seit 01.03.2017 darf man die Ausbildung erst 2 Monate vor dem 15. Geburtstag beginnen.
  • Seit 01.09.2009 dürfen Motorfahrräder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und Invalidenkraftfahrzeuge nur mit einem Mopedführerschein oder jeder anderen Lenkberechtigung (wie bisher) gelenkt werden. Die bisherige Regelung, dass ab dem 24. Lebensjahr kein Mopedführerschein für das Lenken von Mopeds erforderlich ist, ist entfallen. Das gilt auch für Personen ohne Wohnsitz in Österreich.

 

Für die Führerscheinklasse AM gibt es keine Mehrphasenausbildung und keine Probezeit, jedoch gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres Alkoholverbot.

Computerprüfung Theorie - zu lernende Fragen: 312 (217 Fragen allgemeines Wissen und 95  Fragen mopedspezifisch). Bei der Prüfung werden 45 Fragen gestellt (35 allgemeine und 10 mopedspezifische), man hat 60 Minuten Zeit und muss zumindest 36 Fragen (80%) richtig beantworten. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den allgemeinen Fragen.

Der Unterschied zwischen einer Mopedausbildung ab dem Alter von 15 bzw. 16 Jahren ist lediglich, dass bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Einwilligungserklärung des Erziehungsberechtigten notwendig ist.

Voraussetzungen für die Ausstellung von Mopedführerscheinen:

  • ab dem 15. Lebensjahr (Ausbildungsbeginn 2 Monate vor dem 15. Geburtstag)
  • 6 Einheiten theoretische Schulung (inkl. Theorieprüfung)
  • 6 Einheiten praktische Schulung am Übungsplatz
  • 2 Einheiten praktische Schulung im öffentlichen Verkehr

Kosten: € 380,00 + € 85,00 Verwaltungsabgabe + € 45,00 Lernunterlagen inkl. Onlinecode

Seit 19.01.2013 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine für die Kl. AM ausgestellt! Die Ausstellung erfolgt ausschließlich durch die Behörde. Kosten: € 60,50 (zahlbar mittels Erlagschein). Ab 16 Jahren wird der AM im EWR-Ausland anerkannt!

Ab dem 20. Lebensjahr ist ein ärztliches Gutachten (€35,00) vorgeschrieben.

Für die Anmeldungen benötigen wir:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • 2 EU-konforme Passbilder

Bonus: Wenn du später bei uns deinen Führerschein machst, werden dir € 40,00 gutgeschrieben!

 

Fahrschule Preuner

Schallmooser Hauptstr. 23

5020 Salzburg

Österreich

 

Tel.: +43 (0)662-876236
Fax: +43 (0)662-876236-10
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bürozeiten: Montag - Freitag
von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr