einspurige Mopeds/Mofas/Motorfahrräder:
Ebenfalls als Moped gelten:
Lenker von ein- und mehrspurigen Mopeds dürfen einen einachsigen, leichten Anhänger ziehen. Die um 75 kg erhöhte Eigenmasse des Zugfahrzeugs muss die doppelte momentane Gesamtmasse des Anhängers überschreiten. Der Anhänger muss nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Änderungen bei der Mopedausbildung:
Für die Führerscheinklasse AM gibt es keine Mehrphasenausbildung und keine Probezeit, jedoch gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres Alkoholverbot.
Computerprüfung Theorie - zu lernende Fragen: 312 (217 Fragen allgemeines Wissen und 95 Fragen mopedspezifisch). Bei der Prüfung werden 45 Fragen gestellt (35 allgemeine und 10 mopedspezifische), man hat 60 Minuten Zeit und muss zumindest 36 Fragen (80%) richtig beantworten. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den allgemeinen Fragen.
Der Unterschied zwischen einer Mopedausbildung ab dem Alter von 15 bzw. 16 Jahren ist lediglich, dass bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine Einwilligungserklärung des Erziehungsbe- rechtigten notwendig ist.
Voraussetzungen für die Ausstellung von Mopedführerscheinen:
Kosten: € 320,00 + € 85,00 Verwaltungsabgabe + € 45,00 Lernunterlagen inkl. Onlinecode
Seit 19.01.2013 werden nur mehr Scheckkartenführerscheine für die Kl. AM ausgestellt! Die Ausstellung erfolgt ausschließlich durch die Behörde. Kosten: € 60,50 (zahlbar mittels Erlagschein). Ab 16 Jahren wird der AM im EWR-Ausland anerkannt!
Ab dem 20. Lebensjahr ist ein ärztliches Gutachten (€35,00) vorgeschrieben.
Für die Anmeldungen benötigen wir:
Bonus: Wenn du später bei uns deinen Führerschein machst, werden dir € 40,00 gutgeschrieben!