Code 111:
Der B-Führerschein erlaubt dir Leicht-Motorräder bis 125 ccm, mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu lenken, wenn
Nach Absolvierung der praktische Ausbildung reichst du die Bestätigung über den Praxisnachweis, ein Foto sowie deinen alten Führerschein bei der zuständigen Behörde ein und erhältst den vorläufigen Führerschein mit dem Eintrag „Code 111“ ausgestellt. Der neue Scheckkarten-Führerschein wird zugesandt (Kosten € 49,50).
Code 111: Gültig in Österreich, Italien, Lettland und Luxemburg. Eingeschränkt gültig in: Spanien (min. 3-jähriger Besitz der Kl. B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur Automatikgetriebe);
Führerscheinklasse A1 - bitte nach Kursterminen im Fahrschulbüro erkundigen!
Motorräder mit oder ohne Beiwagen, max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1kW/kg Eigengewicht
Grundvoraussetzung für die Klasse A1
Ausbildung:
Die Theorieausbildung ist nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2 oder A notwendig und umfasst:
Mehrphasenausbildung:
Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren!
Bestehend aus einem Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (nach 2 bis 12 Monaten) und einer Perfektionsfahrt (nach 4 bis 14 Monaten)
Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM und F) besessen, beträgt die Probezeit 3 Jahre, bei der Klasse A 1 dauert sie allerdings mind. bis zum 20 Geburtstag.