Motorroller

Code 111:    

Was darf ich mit dem Code 111 lenken?

Der B-Führerschein erlaubt dir Leicht-Motorräder bis 125 ccm, mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu lenken, wenn

  • du bereits 5 Jahre ununterbrochen den B-Schein hast 
  • du nicht mehr in der Probezeit bist 
  • du 6 praktische Ausbildungsstunden absolviert hast.

Nach Absolvierung der praktische Ausbildung reichst du die Bestätigung über den Praxisnachweis, ein Foto sowie deinen alten Führerschein bei der zuständigen Behörde ein und erhältst den vorläufigen Führerschein mit dem Eintrag „Code 111“ ausgestellt. Der neue Scheckkarten-Führerschein wird zugesandt (Kosten € 49,50).

Code 111: Gültig in Österreich, Italien, Lettland und Luxemburg. Eingeschränkt gültig in: Spanien (min. 3-jähriger Besitz der Kl. B), Portugal (ab einem Mindestalter von 25 Jahren), Tschechische Republik (nur Automatikgetriebe);

 

Führerscheinklasse A1  - bitte nach Kursterminen im Fahrschulbüro erkundigen! 

Was darf ich mit der Führerscheinklasse A1 lenken?

Motorräder mit oder ohne Beiwagen, max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW (15 PS) und max. 0,1kW/kg Eigengewicht

Grundvoraussetzung für die Klasse A1

  • Du musst mindestens 15,5 Jahre alt sein, um mit der Ausbildung beginnen zu können. Fahrprüfung ab dem 16. Geburtstag möglich.

Ausbildung:
Die Theorieausbildung ist nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2 oder A notwendig und umfasst:

  • Grundwissen 
  • Zusatzwissen für die Klasse A
Die Praxisausbildung umfasst 14 Fahrstunden (ergänzt um den Inhalt "Erlangung von Risikokompetenz")                                                                                       Erleichterung:
Einem Bewerber um eine Lenkberechtigung der Klasse A1, der unmittelbar vor der Antragstellung zur Klasse A1 bereits mindestens zwei Jahre ununterbrochen im Besitz des nationalen Code 111 ist, kann die absolvierte praktische Ausbildung im Ausmaß von sechs Fahrlektionen angerechnet werden. Man muss daher nur noch acht Fahrlektionen im öffentlichen Verkehr absolvieren.

Mehrphasenausbildung:
Nur bei der ersten Erteilung einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren!

Bestehend aus einem Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (nach 2 bis 12 Monaten) und einer Perfektionsfahrt (nach 4 bis 14 Monaten)

Wurde zuvor keine andere Führerscheinklasse (außer AM und F) besessen, beträgt die Probezeit 3 Jahre, bei der Klasse A 1 dauert sie allerdings mind. bis zum 20 Geburtstag.

 

Fahrschule Preuner

Schallmooser Hauptstr. 23

5020 Salzburg

Österreich

 

Tel.: +43 (0)662-876236
Fax: +43 (0)662-876236-10
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