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Ab 01.03.2024 kann bei extremer Geschwindigkeitsübertretung (mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und mehr als 90 km/h außerorts) das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gehört das Auto nicht dem Raser, kann es zwar beschlagnahmt, jedoch nicht für verfallen erklärt und nicht versteigert werden. Dies gilt auch für Leasing- oder Mietfahrzeuge. In solchen Fällen wird in den jeweiligen Fahrzeug-Papieren ein lebenslanges Lenkverbot für den Fahrer eingetragen.

Quelle: Fachverband der Fahrschulen