Mit dem 20. FSG-Gesamterlass im Oktober 2024 hat das Klimaschutzministerium (BMK) die Liste der EU-Mitgliedsstaaten, welche die österreichische Code 111 Ausbildung anerkennen, gestrichen. Hintergrund ist, dass die Liste der Länder vor vielen Jahren erstellt wurde (nach Umfrage in den einzelnen Staaten). Das BMK kann keine verbindlichen Aussagen zur Anerkennung von nationelen Lenkberechtigungen in anderen Staaten machen oder gewährleisten. Daher wurde die bisherige Auflistung aus dem Erlass genommen. Es wird empfohlen, im konkreten Fall eine Auskunft bei den Behörden des jeweiligen Staates einzuholen. Laut Letztstand im Erlass wird der Code 111 in folgenden Ländern anerkannt: Spanien, wenn man mindestens drei Jahre lang im Besitz der Klasse B ist, Portugal ab einem Mindestalter von 25 Jahren, in Tschechien mit der Beschränkung auf Automatikgetriebe sowie in Italien und Lettland ohne weitere Einschränkungen.
Quelle: Fachverband der Fahrschulen