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Die geplante 36. StVO-Novelle bringt wichtige Änderungen für die E-Mobilität und den Radverkehr.

E-Mopeds sollen künftig als Kraftfahrzeuge gelten und dürfen nicht mehr auf Radwegen fahren. Damit gelten Helmpflicht, AM-Führerschein, Zulassung (inkl. Versicherung und Kennzeichen) sowie eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

Auch für E-Scooter werden die Regeln verschärft: Künftig sind Blinker und Klingel verpflichtend. Zudem gilt eine Helmpflicht für unter 16-Jährige, ein Alkohollimit von 0,5 Promille sowie ein Verbot von Beifahrer:innen und Anhängern.

Für Fahrräder und E-Bikes sind ebenfalls neue Vorschriften geplant: Helmpflicht bis 12 Jahre (Fahrrad) bzw. bis 14 Jahre (E-Bike). Zusätzlich wird die Eigenhaftung für Radfahrer:innen ohne Helm ausgeweitet.

 

Quelle: Fachverband der Fahrschulen