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Künftig werden Behörden ermächtigt, das Rechtsabbiegen von Fahrrädern bei Rot nicht generell, sondern nur bei sicherer Verkehrslage zuzulassen. Der Sicherheitsabstand beim Überholen von Fahrradfahrern wird mit mindestens 1,5m im Ort und mind. 2m außerhalb des Ortsgebietes präzisiert. Bei Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren wird das Nebeneinanderfahren gesetzlich erlaubt. Die Regelungen der kommenden 33. StVO-Novelle sollen die Sicherheit des Fußgänger- und Radverkehrs im Zusammenspiel mit anderen Verkehrsteilnehmern erhöhen. Im Fokus stehen auch neue Regelungen zum Verhalten von Fahrzeuglenkern bei Straßenbahn- und Bushaltestellen. Nur bei geschlossenen Türen des Verkehrsmittels ist ein Vorbeifahren zulässig. Vor Schulen können neu Schulstraßen eingerichtet werden, in denen künftig temporäre Fahrverbote (zu Schulbeginnzeiten) mit entsprechenden Ausnahmen erlassen werden dürfen. Nach Inkrafttreten dieser Novelle im Herbst 2022 werden die Theoriefragen an die Änderungen angepasst.

Quelle: Fachverband der Fahrschule